Antiobiotikaeinsatz in der ökologischen Tierhaltung
Hintergrund:
Schon seit langem gibt es immer wieder Berichterstattungen über den systematischen Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung. Das ist kein neues Wissen aber seit einigen Tagen (heute:11.01.2012) ist wieder frischer Wind in die Meldungen gekommen. Ursache hierfür ist eine Stichprobe des BUND. Hierbei wurde festgestellt, dass die Hälfte der Hähnchen aus deutschen Supermärkten mit antibiotikaresistenten Keimen (ESBL- und MRSA-Keime) belastet ist. Der massenhafte Einsatz von Antibiotika bei Tieren kann dazu führen, dass Medikamente bei Menschen nicht mehr wirken. Diese antibiotikaresistenten Keime entstehen, weil in der industriellen Tierhaltung systematisch große Mengen Antibiotika eingesetzt werden (BUND und Fokus). Hubert Weiger, BUND-Vorsitzender, betonte, eine immer größere Zahl von Nutztieren auf zu wenig Platz zu halten, sei nur unter Einsatz großer Mengen von Antibiotika möglich. Er forderte Bundesagrarministerin Ilse Aigner auf, zu handeln. Die industrielle Tierhaltung müsse endlich zurückgedrängt werden, sagte Weiger (ARD). NRW-Verbraucherschutzminister Remmel hat eine Studie zum Einsatz von Antibiotika in der
Tiermast in Auftrag gegeben. Ein flächendeckendes Bild zum Einsatz von Antibiotika in der Hähnchenmast gibt es bislang nur aus Nordrhein-Westfalen.
Eines der Kernergebnisse: In mehr als 80 Prozent der Fälle hatten Mäster Antibiotika verabreicht. Häufig bekamen die Tiere bis zu acht verschiedene Antibiotika, teilweise wurden diese nur ein bis zwei Tage angewendet. Die Experten zogen zudem den Schluss, dass
diese Medikamente wegen ihres Effekts des Wachstumsdopings zum Einsatz kommen, das EU-weit seit 2006 eigentlich verboten ist. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft hatte sich gegen diese Behauptung gewehrt (ARD).
Werden in der ökologischen Tierhaltung Antibiotika eingesetzt?
Auf Biohöfen gibt es neben den vorgeschriebenen Impfungen keine vorbeugende Behandlung mit Medikamenten. Biobauern stärken das Immunsystem ihrer Tiere durch gute Hygiene, artgerechte Haltung und Fütterung und den Verzicht auf Höchstleistungen.
Wird eine Behandlung nötig, sind homöopathische Mittel und Naturheilkunde erste Wahl.
Nach einer unvermeidbaren Behandlung mit normalen Medikamenten ist in Biobetrieben die Wartezeit bis zur Schlachtung oder zum Verkauf der Milch doppelt so lang wie gesetzlich vorgeschrieben.
Das heißt, ja auch in der Ökologischen Tierhaltung kommt es bei schweren Erkrankungen der Tiere zu einzelner Behandlung mit einem Antibiotikum. Aber der Einsatz wird gezielt vom Tierarzt verordnet, dokumentiert und es gibt keine vorbeugende Behandlung einer ganzen Tiergruppe oder gar ein Einsatz zwecks Wachstumsbeschleunigung.
EG-Öko-VO
Artikel 23 - Krankheitsvorsorge
(1) Unbeschadet von Artikel 24 Absatz 3 ist die präventive Verabreichung chemisch-synthetischer allopathischer Tierarzneimittel oder von Antibiotika verboten.
(2) Die Verwendung von wachstums- oder leistungsfördernden Stoffen (einschließlich Antibiotika, Kokzidiostatika und anderen künstlichen Wachstumsförderern) sowie von Hormonen oder ähnlichen Stoffen zur Kontrolle der Fortpflanzung (z.B. Einleitung oder Synchronisierung der Brunst) oder zu anderen Zwecken ist verboten.
Artikel 24 - Tierärztliche Behandlung
(3) Lassen sich die Krankheit oder die Verletzung mit den Maßnahmen gemäß den Absätzen 1 und 2 nicht bekämpfen und erweist sich eine Behandlung als unbedingt erforderlich, um dem
Tier Leiden und Schmerzen zu ersparen, so können unter der Verantwortung eines Tierarztes chemisch-synthetische allopathische Tierarzneimittel oder Antibiotika verabreicht werden.
(4) Erhält ein Tier oder eine Tiergruppe innerhalb von zwölf Monaten mehr als drei Mal oder — falls der produktive Lebenszyklus des Tieres oder der Gruppe weniger als ein Jahr beträgt — mehr als ein Mal eine tierärztliche Behandlung mit chemisch-synthetischen allopathischen Tierarzneimitteln oder Antibiotika, wobei Impfungen Parasitenbehandlungen und obligatorische Tilgungsmaßnahmen ausgenommen sind, so dürfen die betreffenden Tiere und die von ihnen stammenden Erzeugnisse nicht als ökologische/biologische Erzeugnisse verkauft werden, und diese Tiere unterliegen den Umstellungsfristen gemäß Artikel 38 Absatz 1.
Ausführlichere Antworten:
Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung in der Ökologischen Landwirtschaft
Die Krankheitsvorsorge beruht in der ökologischen Tierhaltung vor allem auf vorbeugenden Maßnahmen, wie:
¾ Wahl geeigneter Rassen und Zuchtlinien,
¾ Anwendung tiergerechter Haltungsverfahren,
¾ Verfütterung hochwertiger Futtermittel,
¾ Gewährung von Auslauf und Weidegang zur Förderung der Immunabwehr,
¾ Gewährleistung angemessener Besatzdichten,
¾ Durchführung vorbeugender Hygienemaßnahmen (Futterhygiene, Reinigung und Desinfektion, Rein-Raus-Verfahren, Nutzungspausen zur Wiederbegrünung bei Grünausläufen für Geflügel, Nagerbekämpfung).
Antibiotika, Kokzidiostatika und andere Arzneimittel, Wachstumsförderer und sonstige Stoffe zur Wachstums- oder Leistungsförderung dürfen in der Tierernährung nicht
verwendet werden. Wenn trotz der genannten vorbeugenden Maßnahmen ein Tier erkrankt oder sich verletzt, ist es unverzüglich tierärztlich zu behandeln. Für die Verwendung von Tierarzneimitteln
gelten die folgenden Grundsätze:
¾ Vorrang bei der Behandlung haben phytotherapeutische (aus Pflanzen gewonnene) und homöopathische Präparate sowie die erlaubten Mineralstoffe und Spurenelemente, sofern diese eine entsprechende Wirkung auf die zu behandelnde Krankheit erwarten
lassen.
¾ Wenn im Sinne der Vermeidung von Leiden und Qualen des Tieres eine Behandlung erforderlich ist und mit den genannten Mitteln eine Krankheit tatsächlich oder voraussichtlich nicht wirksam behandelt werden kann, so dürfen nach Anweisung des
Tierarztes chemisch-synthetische allopathische Tierarzneimittel oder Antibiotika eingesetzt werden.
¾ Hormone dürfen nur im Falle einer therapeutischen tierärztlichen Behandlung einem einzelnen Tier verabreicht werden.
¾ Die Anwendung von Tierarzneimitteln (Präparat, Wirkstoff, Art und Dauer der Behandlung, Wartezeit) ist vom Betrieb zu dokumentieren und der Kontrollstelle jederzeit offen zu legen. Behandelte Tiere oder Tiergruppen (z.B. bei Mastschweinen oder Geflügel) müssen eindeutig gekennzeichnet werden.
¾ Die Wartezeit zwischen der letzten Verabreichung eines chemisch-synthetischen allopathischen Arzneimittels und der Gewinnung von ökologischen Lebensmitteln von dem behandelten Tier ist gegenüber der gesetzlich vorgeschriebenen Wartezeit zu
verdoppeln.
¾ Erhält ein Tier oder eine Gruppe von Tieren innerhalb eines Jahres mehr als drei Behandlungen mit chemisch-synthetischen allopathischen Tierarzneimitteln oder Antibiotika (oder mehr als eine Behandlung, wenn der produktive Lebenszyklus kürzer als ein Jahr ist), so dürfen die betreffenden Tiere oder die von diesen Tieren gewonnenen Erzeugnisse nicht als Ökoerzeugnisse verkauft werden. Die Tiere müssen die Umstellungszeiträume erneut durchlaufen oder konventionell vermarktet werden.
Hiervon ausgenommen sind Impfungen, Parasitenbehandlungen sowie von den Mitgliedstaaten eingeführte obligatorische Tilgungspläne (das sind behördlicherseits vorgeschriebene Bekämpfungsmaßnahmen gegen Seuchen).
Wann immer Tierarzneimittel eingesetzt werden, sind der Kontrollbehörde oder Kontrollstelle die Angaben mitzuteilen, bevor die Tiere oder tierischen Erzeugnisse als ökologisch erzeugte Tiere bzw. Erzeugnisse vermarktet werden können. Behandelte Tiere
sind deutlich zu kennzeichnen, d. h. einzeln im Falle großer Tiere sowie einzeln, chargenweise oder stockweise im Falle von Geflügel, kleinen Tieren bzw. Bienen.
Zur Reinigung und Desinfektion von Stallungen und Stalleinrichtungen sowie für die Beseitigung von Insekten und anderen Schädlingen in Stallgebäuden dürfen nur bestimmte Produkte verwendet werden.
Die Verwendung von chemisch-synthetischen allopathischen Arzneimitteln, von Antibiotika und von Hormonen zur Kontrolle der Fortpflanzung ist im Rahmen der Krankheitsvorsorge verboten. Deren Einsatz ist nur im Rahmen der therapeutischen Behandlung bei Einzeltieren durch den Tierarzt möglich.